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Benutzerordnung

Die Bücher, Hörbücher, Zeitschriften und DVDs aus der Gemeindebibliothek können entliehen werden, wenn bei der Anmeldung die aktuell gültige, im Aushang kenntlich gemachte Leihgebühr entrichtet wird.
Bei Kindern unter 14 Jahren ist hierfür unbedingt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
Die Genehmigung zur Speicherung der persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum), die zu einer problemlosen Abwicklung des Ausleihvorganges von Medien aus der Gemeindebibliothek erforderlich sind, gilt durch den Nutzer der Bibliothek als erteilt. Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2003).

Die Leihdauer beträgt 4 Wochen für Bücher, Hörbücher, Tonies und Spiele, sowie 2 Wochen für DVDs und Zeitschriften. Eine Verlängerung der Leihdauer bei Büchern bis zu 4 Wochen ist bei rechtzeitiger persönlicher oder telefonischer Information bei der Gemeindebibliothek Adnet möglich: In diesem Fall fallen keine Überziehungsgebühren an. Bei nicht rechtzeitig gemeldeter Überziehung wird jedoch eine Gebühr von  1,- je Woche und Medium berechnet.

Eine schonende Behandlung der ausgeliehenen  Medien wird im Interesse der übrigen Bibliotheksnutzer vorausgesetzt. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Benutzer für das entliehene Medium und wird dafür schadenersatzpflichtig gemacht: Bei behebbarer Beschädigung sind die Reparaturkosten, bei irreparablem Schaden oder bei Verlust ist der Neuwert bzw. der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Für die Einhaltung der geltenden Urheberrechtsbestimmungen (Urheberrechtsgesetz) im Falle der Vervielfältigung oder Kopie des ausgeliehenen Mediums ist rechtlich der Benutzer verantwortlich!